Der Präsident des Päpstlichen Rates für die Familie hat ein Recht auf Verweigerung
von Abtreibung oder Sterbehilfe aus Gewissensgründen eingefordert. Dieses Recht müsse
im Namen der Freiheit und des kulturellen Pluralismus für alle Personen und Institutionen
gelten, die im Gesundheitswesen tätig seien, sagte Kardinal Ennio Antonelli laut der
italienischen Tageszeitung „Avvenire“ (Freitag). Zugleich seien „die Verbrechen der
Abtreibung und der Euthanasie“ unter die Vergehen gegen fundamentale Menschenrechte
einzureihen. Antonelli äußerte sich vor dem Hintergrund einer landesweiten Debatte
um die Abtreibungspille RU 486. Das Präparat war in den vergangenen Tagen erstmals
in Italien bei einer Frau in Bari eingesetzt worden.