Das Bistum Erfurt hat Strafanzeige gegen einen Priester wegen sexueller Nötigung von
vier Minderjährigen eingereicht. Die Taten sollen sich im Zeitraum von 1980 bis 1996
ereignet haben. Der beschuldigte Geistliche hat die Vorwürfe bestätigt. Neben der
staatsanwaltschaftlichen Untersuchung wird auch ein kirchliches Verfahren durchgeführt.
Bis zum Abschluss der Untersuchungen durch Staatsanwaltschaft und Kirche bleibt der
Priestervon allen seelsorglichen Aufgaben entbunden. Er war zuletzt als Hausgeistlicher
in einem Seniorenheim in der Diözese Würzburg tätig. Vom Januar 2004 bis August 2006
arbeitete er als Gefängnisseelsorger in der Jugendstrafanstalt Ichtershausen und der
Justizvollzugsanstalt Tonna. Obwohl dem Bistum Erfurt damals ein Vorwurf sexueller
Nötigung bekannt war, hat es den Geistlichen als Gefängnisseelsorger eingesetzt, ohne
dass das Thüringer Justizministerium über den bekannt gewordenen Vorwurf informiert
wurde. Für diese falsche Entscheidung übernimmt das Bistum Erfurt die Verantwortung.
Seit 2003 hat es den beschuldigten Priester unter Aufsicht seines neuen Beauftragten
für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs gestellt. Seit 1997 gab es keine Anhaltspunkte
für sexuelles Fehlverhalten des Priesters. Im August 2006 wurde der beschuldigte Priester
aufgrund von Verstößen gegen die Anstaltsordnung vom Dienst als Seelsorger im Strafvollzug
entbunden. Mit dem Thüringer Justizministerium hat das Bistum nun vereinbart, künftig
vor jeder Neuberufung eines Seelsorgers für den Strafvollzug sich nicht nur auf das
polizeiliche Führungszeugnis zu beschränken. Stattdessen soll sorgfältiger unter Auswertung
aller Informationen geprüft werden, was einem Einsatz entgegen stehen könnte.