Erst jetzt wurde durch den Tages-Anzeiger bekannt, dass der Große Rat des Kantons
Basel-Stadt den Sterbehelfer Peter Baumann bereits Anfang Februar begnadigt hat. Der
Psychiater und Sterbehelfer war vom Bundesgericht im Juni 2009 zu einer vierjährigen
Freiheitsstrafe wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt worden. Peter Baumann
war als verschreibender Arzt und Mitglied der Ethikkommission bei der Sterbehilfeorganisation
Exit tätig und setze sich für Suizidhilfe auch bei Psychischkranken ein. Die Präsidentin
der Begnadigungskommission, Doris Gysin, nannte dem Tages-Anzeiger als Grund für die
Begnadigung des Sterbehelfers, dass die passive Sterbehilfe bei psychisch Kranken
nach der Praxis des Bundesgerichts unter gewissen Bedingungen erlaubt sei.