Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan
Ackermann, spricht sich dafür aus, die kirchlichen Leitlinien zum Umgang mit Missbrauchsfällen
zu verschärfen. Wenn es einen Missbrauchsfall gebe, müsse ein gerichtsmedizinisches
Gutachten über den Täter erstellt werden, „egal, ob der Fall verjährt ist oder nicht.“
Das sagte Ackermann dem „Tagesspiegel“ in der Samstagausgabe. Ackermann hatte bereits
angekündigt, die 2002 erstellten Leitlinien der katholischen Kirche zum Vorgehen bei
sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche überprüfen zu wollen. - Auch
in Kinder- und Jugendheimen der DDR gab es laut „Tagesspiegel“ anscheinend zahlreiche
Fälle von sexuellem Missbrauch. Die Leiterin der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof
Torgau in Sachsen, Gabriele Beyler, berichtete demnach von 25 früheren Heimkindern,
die ihr bislang von Übergriffen durch Erzieher berichtet hätten. Weitere Berichte
gingen demnach bei einem örtlichen CDU-Bundestagsabgeordneten aus der Region Torgau
und dem vom Land Thüringen eingesetzten Berater für SED-Opfer ein. Beyler sagte, die
bisher bekanntgewordenen Missbrauchsfälle seien wohl nur die Spitze des Eisbergs.
Insgesamt gab es in der DDR 474 staatliche Kinderheime.