Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) hat alternativ zur Hartz-IV-Regelung ein „aktivierendes
Grundeinkommen“ vorgeschlagen. Bezieher von Arbeitslosengeld II könnten dabei zwischen
der bisherigen Leistung und einem Grundeinkommen mit verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten
wählen, erklärte der Verband am Freitag in Köln. „Unser Konzept bietet mehr Möglichkeiten
für Langzeitarbeitslose, sich Schritt für Schritt aus eigener Kraft in den ersten
Arbeitsmarkt zu integrieren.“ Zudem würden auch die Regelungen für Kinder neu gefasst.
Zusätzlich zum Kindergeld erhielten Bezieher des Grundeinkommens weitere 200 Euro
pro Kind. Damit seien die Bedürfnisse eines Kindes voll abgedeckt. Im BKU-Modell sollen
Bürger statt des Hartz-IV-Regelsatzes von 359 Euro das „aktivierende Grundeinkommen“
in Höhe von 447 Euro pro Monat beziehen, mit dem Kosten für Ernährung, Kleidung und
Wohnung abgedeckt würden. Zugleich seien Einkommen bis zu einer Höhe von 222 Euro
pro Monat ohne Abzug möglich. Damit werde die Teilhabe am sozialen, kulturellen und
politischen Leben finanzierbar. Über diesen Betrag hinausgehende Einkünfte würden
zu 60 Prozent und damit zu einem geringeren Prozentsatz als bisher auf das Grundeinkommen
angerechnet. Damit verringere sich die Höhe staatlicher Leistungen mit steigendem
Einkommen, ohne den Anreiz für eine bezahlte Tätigkeit massiv einzuschränken, hieß
es vom Unternehmerverbund.