2010-03-25 11:34:50

Erzbischof Tomasi an die UNO: „Religionsfreiheit schützen!“


RealAudioMP3 Christen sind die weltweit am stärksten verfolgte religiöse Gruppe. Letztes schockierendes Beispiel dafür war die Verbrennung eines Christen in Pakistan, der sich weigerte, zum Islam überzutreten. Auf dem Weltverfolgungsindex der Hilfsorganisation „Open Doors“ liegt das Land im oberen Drittel, einige Stellen hinter Nordkorea, dem Iran und Afghanistan. Auf einen stärkeren Schutz der Religionsfreiheit hat jetzt der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen in Genf, Erzbischof Silvano Tomasi, gedrängt. Anlässlich der 13. Sitzung des Menschenrechtsrates in Genf sagte er:

 
„Da geht es nicht nur um Karikaturen oder diffamierende Artikel, sondern um Leben oder Tod! Die internationale Gemeinschaft muss da Verantwortung übernehmen und diese Frage systematisch angehen. Es klafft ein Loch zwischen erklärten Rechten wie etwa den Menschenrechten und dem Alltag in so vielen Ländern. Wir müssen den politischen Willen erneuern, die Rechte aller Bürger zu schützen! Zum Beispiel durch Bildung: in den Schulen sollten keine Anweisungen oder Texte vorhanden sein, die fundamentalistische Positionen unterstützen oder zum Hass gegenüber anderen Religionen aufrufen. Das kann durch öffentliche Aufklärung passieren, auch über die Kommunikationsmittel.“

 
Der Schutz religiöser Werte impliziere den Schutz der Menschenrechte, so der Vatikanvertreter. Hinsichtlich der Verankerung von Rechten gebe es jedoch einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Westen und den muslimisch geprägten Ländern:

 
„Im Westen legt man den Schwerpunkt auf die Person als Ausgangspunkt von Rechten, während in der östlichen Welt die Kultur der Gemeinschaft ein bestimmtes Gewicht besitzt. Das birgt das Risiko, dass dort Minderheiten diskriminiert und unterdrückt werden. Nämlich dann, wenn allein die dominante Gruppe das Recht hat, eigene ideologische oder religiöse Positionen zu verteidigen. Deshalb müssen wir das Recht aller Personen auf Religionsfreiheit neu bestätigen.“

 
Diese unterschiedliche Gewichtung lässt sich zum Beispiel am Thema Sexualität ablesen: Während in der „Scharia“, dem islamischen Recht, dieser persönliche Bereich bis ins Detail geregelt ist – man denke etwa an die weibliche Burka oder das männliche Blickverbot – wird er im Christentum weitgehend dem Individuum überlassen. Vor dem Hintergrund staatlicher Eingriffe in individuelle Rechte in muslimischen Gesellschaften warnte der Erzbischof vor einer Verquickung von Staat und Religion.

 
„Ein Staat kann nicht zum Schiedsrichter der religiösen Rechtgläubigkeit werden, indem er über theologische Fragen entscheidet. Das wäre die Negation der Religionsfreiheit.“


(rv/opendoors 25.03.2010 pr)










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