Erzbischof Tomasi an die UNO: „Religionsfreiheit schützen!“
Christen sind die
weltweit am stärksten verfolgte religiöse Gruppe. Letztes schockierendes Beispiel
dafür war die Verbrennung eines Christen in Pakistan, der sich weigerte, zum Islam
überzutreten. Auf dem Weltverfolgungsindex der Hilfsorganisation „Open Doors“ liegt
das Land im oberen Drittel, einige Stellen hinter Nordkorea, dem Iran und Afghanistan.
Auf einen stärkeren Schutz der Religionsfreiheit hat jetzt der Ständige Beobachter
des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen in Genf, Erzbischof Silvano Tomasi,
gedrängt. Anlässlich der 13. Sitzung des Menschenrechtsrates in Genf sagte er:
„Da
geht es nicht nur um Karikaturen oder diffamierende Artikel, sondern um Leben oder
Tod! Die internationale Gemeinschaft muss da Verantwortung übernehmen und diese Frage
systematisch angehen. Es klafft ein Loch zwischen erklärten Rechten wie etwa den Menschenrechten
und dem Alltag in so vielen Ländern. Wir müssen den politischen Willen erneuern, die
Rechte aller Bürger zu schützen! Zum Beispiel durch Bildung: in den Schulen sollten
keine Anweisungen oder Texte vorhanden sein, die fundamentalistische Positionen unterstützen
oder zum Hass gegenüber anderen Religionen aufrufen. Das kann durch öffentliche Aufklärung
passieren, auch über die Kommunikationsmittel.“
Der
Schutz religiöser Werte impliziere den Schutz der Menschenrechte, so der Vatikanvertreter.
Hinsichtlich der Verankerung von Rechten gebe es jedoch einen wesentlichen Unterschied
zwischen dem Westen und den muslimisch geprägten Ländern:
„Im
Westen legt man den Schwerpunkt auf die Person als Ausgangspunkt von Rechten, während
in der östlichen Welt die Kultur der Gemeinschaft ein bestimmtes Gewicht besitzt.
Das birgt das Risiko, dass dort Minderheiten diskriminiert und unterdrückt werden.
Nämlich dann, wenn allein die dominante Gruppe das Recht hat, eigene ideologische
oder religiöse Positionen zu verteidigen. Deshalb müssen wir das Recht aller Personen
auf Religionsfreiheit neu bestätigen.“
Diese unterschiedliche
Gewichtung lässt sich zum Beispiel am Thema Sexualität ablesen: Während in der „Scharia“,
dem islamischen Recht, dieser persönliche Bereich bis ins Detail geregelt ist – man
denke etwa an die weibliche Burka oder das männliche Blickverbot – wird er im Christentum
weitgehend dem Individuum überlassen. Vor dem Hintergrund staatlicher Eingriffe in
individuelle Rechte in muslimischen Gesellschaften warnte der Erzbischof vor einer
Verquickung von Staat und Religion.
„Ein Staat kann
nicht zum Schiedsrichter der religiösen Rechtgläubigkeit werden, indem er über theologische
Fragen entscheidet. Das wäre die Negation der Religionsfreiheit.“