Bei einem Hirtenbrief handelt es sich um Rundschreiben von Bischöfen an die Gläubigen.
Die Verfassung eines Hirtenbriefes ist also kein Vorrecht des Papstes. Mit dem neuen
Hirtenbrief nimmt Papst Benedikt XVI. zu den Missbrauchsfällen in Irland Stellung.
Das Schreiben geht somit in erster Linie an die irischen Bischöfe, die es in ihren
Gemeinden verlesen. Hirtenbriefe befassen sich in der Regel mit Glaubensfragen, aber
auch mit gesellschaftlichen Fragen der Zeit. Regelmäßig werden sie zur Fastenzeit
veröffentlicht. In den deutschen Bistümern nehmen Bischöfe nach Angaben der Bischofskonferenz
seit Mitte des 18. Jahrhundert in Form von Hirtenbriefen Stellung. Erste Vorläufer
waren demnach die Apostelbriefe. Unmittelbar gehen die Hirtenbriefe auf den Mailänder
Kardinal Karl Borromäus (1538-1584) zurück. Der Papst selbst schreibt Schätzungen
zufolge pro Jahre etwa zehn Hirtenbriefe. Sie sind nicht zu verwechseln mit den Enzykliken.
Dabei handelt es sich um päpstliche Lehrschreiben, in denen das Kirchenoberhaupt sich
in verbindlicher Weise zu grundlegenden Fragen äußert. Papst Benedikt XVI. veröffentlichte
seit 2005 bislang drei Enzykliken, zuletzt im Juli 209 eine Sozialenzyklika. Sein
Vorgänger Johannes Paul II. veröffentlichte in den 26 Jahren seines Pontifikats 14
Enzykliken.