In einem Rechtsstreit um die Vermittlung von Kindern an gleichgeschlechtliche Paare
hat ein katholisches Adoptionsbüro vor dem britischen Obersten Gericht einen Etappensieg
errungen. Der High Court in London wies laut Medienberichten vom Mittwoch den Wunsch
der Organisation auf eine Ausnahmegenehmigung an die zuständige Kommission zurück.
Sie muss nun neu über eine Ausnahmeregelung für die kirchliche Organisation befinden.
Dies hatte sie in einer ersten Entscheidung abgelehnt. - Gemäß einem seit 2007 geltenden
Antidiskriminierungsgesetz dürfen Adoptionsvermittler in Großbritannien keine Unterschiede
mehr zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren machen.