Keine organisierte Suizidhilfe und ein Verbot von Suizidhilfeorganisationen: Diese
Position vertritt die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz in der politischen
Debatte zu einer allfälligen Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich der organisierten
Suizidhilfe. Die Bioethikkommission unterstreicht die grundsätzliche Ablehnung der
Beihilfe zum Suizid. Die Schweizer Bischöfe hatten bereits 2002 im Pastoralschreiben
„Die Würde des Menschen“ diesen Standpunkt vertreten. Beihilfe zum Suizid widerspreche
nicht nur dem christlichen Menschenbild, sondern auch dem Menschenbild der Bundesverfassung,
so die Kommission in einer Medienmitteilung.