2010-03-08 11:35:48

Schweiz: Ja zum Verfassungsartikel über Forschung am Menschen


Mit einer Dreiviertelmehrheit hat das Schweizer Stimmvolk den Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen klar angenommen. Auch die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz hatte sich im Vorfeld der Abstimmung für ein Ja ausgesprochen. Der Artikel schafft Einheitlichkeit – bisher waren die entsprechenden Themen nur in Teilbereichen auf nationaler Ebene geregelt, es galten zudem unterschiedliche kantonale Regelungen. Der Verfassungsartikel regelt die unerlässliche Forschung am Menschen in Grundsätzen. Diese gehen insbesondere von der Freiwilligkeit aus – geforscht wird nur an einem Menschen, der sich damit einverstanden erklärt. Auch bei Personen, die nicht einwilligungsfähig sind (etwa Demenzkranken oder Kindern), sind solche Forschungen möglich, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Dieser Punkt war umstritten, was sich auch in kirchlichen Stellungnahmen gespiegelt hatte.

(kipa 08.03.2010 sk)







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