Schweiz: Ja zum Verfassungsartikel über Forschung am Menschen
Mit einer Dreiviertelmehrheit hat das Schweizer Stimmvolk den Verfassungsartikel zur
Forschung am Menschen klar angenommen. Auch die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz
hatte sich im Vorfeld der Abstimmung für ein Ja ausgesprochen. Der Artikel schafft
Einheitlichkeit – bisher waren die entsprechenden Themen nur in Teilbereichen auf
nationaler Ebene geregelt, es galten zudem unterschiedliche kantonale Regelungen.
Der Verfassungsartikel regelt die unerlässliche Forschung am Menschen in Grundsätzen.
Diese gehen insbesondere von der Freiwilligkeit aus – geforscht wird nur an einem
Menschen, der sich damit einverstanden erklärt. Auch bei Personen, die nicht einwilligungsfähig
sind (etwa Demenzkranken oder Kindern), sind solche Forschungen möglich, jedoch nur
unter bestimmten Bedingungen. Dieser Punkt war umstritten, was sich auch in kirchlichen
Stellungnahmen gespiegelt hatte.