Österreichs Bischöfe
wollen mit zusätzlichen Maßnahmen einen noch wirksameren Umgang der kirchlichen Verantwortungsträger
mit Fällen von sexuellem Missbrauch sicherstellen. Bei ihrer Frühlingsvollversammlung
in St. Pölten wurde von der Bischofskonferenz daher eine österreichweite innerkirchliche
Regelung in Auftrag gegeben - das wird in einer am Freitag veröffentlichten Presseerklärung
mitgeteilt.
Die Bischöfe räumen ein, dass in der Kirche in der Vergangenheit
zu Unrecht die Täter oft mehr geschützt worden seien als die Opfer. Entscheidend sei
nun aber ein klarer und konsequenter Umgang der kirchlichen Verantwortungsträger mit
konkreten Verdachtsfällen und Vorwürfen. Das halten die Bischöfe als verbindliche
Verhaltensregel bei Missbrauchsfällen fest. Die Sorge um die Opfer müsse an erster
Stelle stehen. Entsprechende Konsequenzen für die Täter seien zu ziehen. Basis für
die österreichweite Regelung sollen bereits bestehende Richtlinien sein, wobei die
in der Erzdiözese Wien geltenden Bestimmungen Vorbildcharakter haben. Die Bischöfe
verweisen darauf, dass die Diözesen in den vergangenen 15 Jahren eine Reihe von Maßnahmen
zum Umgang mit sexuellem Missbrauch getroffen haben. In allen Diözesen bestünden Ombudsstellen
für Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche.
Verbesserung Verbessert
werden müsse allerdings noch die österreichweite Vernetzung und Zusammenarbeit der
diözesanen Ombudsstellen. Auch die Männer- und Frauenorden in Österreich sollen in
die Arbeit der diözesanen Ombudsstellen offiziell eingebunden werden. Zur Förderung
von Bewusstseinsbildung und Prävention zur Verhinderung sexuellen Missbrauchs soll
es außerdem vor allem eine verstärkte Aus- und Fortbildung der kirchlichen haupt-
und ehrenamtlichen Mitarbeiter geben. Um all diese Maßnahmen rasch und effektiv umsetzen
zu können, hat die Bischofskonferenz eine Projektgruppe eingesetzt, die bis zur Sommervollversammlung
der Bischofskonferenz im Juni ein detailliertes Gesamtkonzept auszuarbeiten hat.