2010-03-01 14:46:35

Südkorea: Todesstrafe nicht verfassungswidrig


Eine Initiative gegen die Todesstrafe ist jetzt in Seoul gescheitert. Das Verfassungsgericht urteilte, die Todesstrafe in Südkorea verstosse nicht gegen die Verfassung. Enttäuscht über den Richterspruch sind u.a. die Bischöfe: Sie halten die Entscheidung für rückschrittlich. Das Votum kam mit knapper Mehrheit zustande: Fünf gegen vier Richter. Sechs Stimmen werden benötigt, um ein Gesetz für verfassungswidrig zu erklären.

(ucan 01.03.2010 evo)







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