Eine Initiative gegen die Todesstrafe ist jetzt in Seoul gescheitert. Das Verfassungsgericht
urteilte, die Todesstrafe in Südkorea verstosse nicht gegen die Verfassung. Enttäuscht
über den Richterspruch sind u.a. die Bischöfe: Sie halten die Entscheidung für rückschrittlich.
Das Votum kam mit knapper Mehrheit zustande: Fünf gegen vier Richter. Sechs Stimmen
werden benötigt, um ein Gesetz für verfassungswidrig zu erklären.