Stichwort: Leitlinien zum Umgang mit Missbrauchsfällen
Viel ist in diesen Tagen von Leitlinien die Rede, die im Falle von Missbrauchsfällen
innerhalb der katholischen Kirche Anwendung finden sollen. An erster Stelle stehen
dabei die „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche
im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, die die deutschen Bischöfe im September
2002 verabschiedet wurden. Sie sollen nach dem Beschluss der Bischöfe auf der Freiburger
Vollversammlung von Personalverantwortlichen der Diözesen mit Unterstützung unabhängiger
externer Berater überprüft werden. Bis zum Sommer erwartet die Bischofskonferenz entsprechende
Vorschläge.
Für den Bereich der Orden, die in Teilen einer eigenen Jurisdiktion
unterstehen, gelten die 2006 auf der Grundlage der Bischofskonferenz-Vorlage erstellten
und 2009 angepassten „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger
durch Ordensleute im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz e.V.“. Wir dokumentieren
hier die Links zu den jeweiligen Dokumenten (Stand 26.02.2010).
Leitlinien
zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der
Deutschen Bischofskonferenz (September 2002): http://www.dbk.de/295.html?&tx_ttnews[tt_news]=379&tx_ttnews[mode]=single&tx_ttnews[backPID]=58&no_cache=1
Erklärung
der Deutschen Bischöfe aus Anlass der Aufdeckung von Fällen sexuellen Missbrauchs
an Minderjährigen im kirchlichen Bereich (Februar 2010): http://www.dbk.de/252.html?&tx_ttnews[tt_news]=1524&tx_ttnews[backPid]=233&cHash=e5a174b003
Leitlinien
zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Ordensleute im Bereich
der Deutschen Ordensobernkonferenz (Juni 2009): http://www.orden.de/dokumente/dok_leitlinien_missbr.pdf