Die britische Justiz hat neue Richtlinien zur Klärung der geltenden Gesetze zur Sterbehilfe
herausgegeben. Sie legen fest, unter welchen Umständen Helfer beim Suizid strafrechtlich
verfolgt werden. Wie der britische Sender BBC an diesem Donnerstag berichtete, sollen
dafür künftig verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Entscheidend solle sein,
ob die Person aus Mitleid gehandelt habe. Weiter würden die Kooperationsbereitschaft
des Helfers mit der Polizei sowie der geistige Zustand des Sterbewilligen berücksichtigt.
Dabei müsse geprüft werden, ob er zu einer freien Entscheidung über seinen Tod in
der Lage war. Bei den Leitlinien handele es sich weder um eine Verschärfung noch um
eine Lockerung der derzeitigen Gesetzeslage, sagte Leiter der britischen Anklagebehörde,
Keir Starmer. Vielmehr erhalte die Justiz einen „klaren Rahmen zur Entscheidung, welche
Fälle vor Gericht gestellt werden sollten und welche nicht“. Kritiker sprechen dagegen
von einer Legalisierung der Sterbehilfe durch die Hintertür. Vor allem Kirchenvertreter
hatten sich im Vorfeld skeptisch geäußert. Die Behörde reagiert mit den Leitlinien
auf einen konkreten Fall. Eine an Multipler Sklerose erkrankte Frau hatte vor Gericht
eine Klärung der Frage erstritten, ob ihr Ehemann verfolgt würde, wenn er sie in eine
Schweizer Sterbeklinik begleitet. In England und Wales sieht das Gesetz für Beihilfe
zum Suizid derzeit bis zu 14 Jahre Haft vor.