2010-02-26 11:57:11

Großbritannien: Neue Leitlinien für Sterbehilfe


Die britische Justiz hat neue Richtlinien zur Klärung der geltenden Gesetze zur Sterbehilfe herausgegeben. Sie legen fest, unter welchen Umständen Helfer beim Suizid strafrechtlich verfolgt werden. Wie der britische Sender BBC an diesem Donnerstag berichtete, sollen dafür künftig verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Entscheidend solle sein, ob die Person aus Mitleid gehandelt habe. Weiter würden die Kooperationsbereitschaft des Helfers mit der Polizei sowie der geistige Zustand des Sterbewilligen berücksichtigt. Dabei müsse geprüft werden, ob er zu einer freien Entscheidung über seinen Tod in der Lage war. Bei den Leitlinien handele es sich weder um eine Verschärfung noch um eine Lockerung der derzeitigen Gesetzeslage, sagte Leiter der britischen Anklagebehörde, Keir Starmer. Vielmehr erhalte die Justiz einen „klaren Rahmen zur Entscheidung, welche Fälle vor Gericht gestellt werden sollten und welche nicht“. Kritiker sprechen dagegen von einer Legalisierung der Sterbehilfe durch die Hintertür. Vor allem Kirchenvertreter hatten sich im Vorfeld skeptisch geäußert. Die Behörde reagiert mit den Leitlinien auf einen konkreten Fall. Eine an Multipler Sklerose erkrankte Frau hatte vor Gericht eine Klärung der Frage erstritten, ob ihr Ehemann verfolgt würde, wenn er sie in eine Schweizer Sterbeklinik begleitet. In England und Wales sieht das Gesetz für Beihilfe zum Suizid derzeit bis zu 14 Jahre Haft vor.

(kipa 25.02.2010 ds)







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