Die Deutsche Bischofskonferenz lehnt die Einrichtung eines nationalen Fonds für Opfer
sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Mitarbeiter ab. Die Entschädigung sei Sache
der jeweils betroffenen Bistümer und Ordensgemeinschaften, erklärte der Vorsitzende
der deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, am Donnerstag in Freiburg.
Man werde außerdem über Unterstützungen der Opfer von Fall zu Fall entscheiden müssen.
Finanzielle Hilfe sei schon, zum Beispiel in Form von Therapiefinanzierungen, geleistet
worden, fügte Zollitsch an. „Fairer Umgang“ Zollitsch bat die
Öffentlichkeit weiterhin um einen „fairen Umgang“ mit der Kirche. Dabei ging er insbesondere
auf die jüngste Kritik der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
ein. Sie hatte den Umgang der Kirche mit Missbrauch kritisiert. Leutheusser-Schnarrenberger
habe die Rechtstreue der katholischen Kirche in Zweifel gezogen, so Zollitsch. Jedoch,
gab der Erzbischof an, habe sie inzwischen auf seine Entgegnung vom Dienstag geantwortet
und Haltung und – anders als in ihrer ursprünglichen Kritik – öffentliche Äußerungen
der Kirche zu den Missbrauchsfällen gewürdigt. Ebenso habe sie das Bemühen der Kirche
anerkannt, bei Aufklärung der Fälle mit staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten. Zollitsch
begrüßte dies ausdrücklich und verwies in diesem Zusammenhang nochmals darauf, dass
die Leitlinien der DBK zum Thema zu überprüfen seien. Demnächst werde man ein Gespräch
mit der Ministerin führen.
Keine Rücktritte Forderungen nach
dem Rücktritt einzelner Bischöfe wies der Erzbischof zurück. Er sehe unter seinen
Amtsbrüdern keinen, der seine Pflichten im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen nicht
erfüllt habe, so Zollitsch. Den jüngsten Rücktritt des Ettaler Benediktinerabtes Barnabas
Bögle wegen verschleppter Anzeige von Missbrauchsfällen in jüngerer Zeit halte er
aber für richtig. Der Abt habe die Meldepflicht nicht erfüllt, wie sie in den Missbrauchsrichtlinien
der Bischofskonferenz von 2002 vorgesehen sei. Keine Anzeigepflicht Zur
Frage, ob bei Bekanntwerden von Missbrauchsfällen in der Kirche dienstlich Anzeige
erstattet werden müsse, versicherte der Sekretär der Bischofskonferenz, Jesuitenpater
Hans Langendörfer, man werde in begründeten Fällen auf die Staatsanwaltschaft zugehen.
Ansonsten wolle man aber an der Regelung festhalten, dass die Täter sich selbst anzeigen
müssten.