2010-02-25 15:25:36

DBK: Kein Fonds für Missbrauchsopfer


Die Deutsche Bischofskonferenz lehnt die Einrichtung eines nationalen Fonds für Opfer sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Mitarbeiter ab. Die Entschädigung sei Sache der jeweils betroffenen Bistümer und Ordensgemeinschaften, erklärte der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, am Donnerstag in Freiburg. Man werde außerdem über Unterstützungen der Opfer von Fall zu Fall entscheiden müssen. Finanzielle Hilfe sei schon, zum Beispiel in Form von Therapiefinanzierungen, geleistet worden, fügte Zollitsch an.
„Fairer Umgang“
Zollitsch bat die Öffentlichkeit weiterhin um einen „fairen Umgang“ mit der Kirche. Dabei ging er insbesondere auf die jüngste Kritik der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ein. Sie hatte den Umgang der Kirche mit Missbrauch kritisiert. Leutheusser-Schnarrenberger habe die Rechtstreue der katholischen Kirche in Zweifel gezogen, so Zollitsch. Jedoch, gab der Erzbischof an, habe sie inzwischen auf seine Entgegnung vom Dienstag geantwortet und Haltung und – anders als in ihrer ursprünglichen Kritik – öffentliche Äußerungen der Kirche zu den Missbrauchsfällen gewürdigt. Ebenso habe sie das Bemühen der Kirche anerkannt, bei Aufklärung der Fälle mit staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten. Zollitsch begrüßte dies ausdrücklich und verwies in diesem Zusammenhang nochmals darauf, dass die Leitlinien der DBK zum Thema zu überprüfen seien. Demnächst werde man ein Gespräch mit der Ministerin führen.

Keine Rücktritte
Forderungen nach dem Rücktritt einzelner Bischöfe wies der Erzbischof zurück. Er sehe unter seinen Amtsbrüdern keinen, der seine Pflichten im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen nicht erfüllt habe, so Zollitsch. Den jüngsten Rücktritt des Ettaler Benediktinerabtes Barnabas Bögle wegen verschleppter Anzeige von Missbrauchsfällen in jüngerer Zeit halte er aber für richtig. Der Abt habe die Meldepflicht nicht erfüllt, wie sie in den Missbrauchsrichtlinien der Bischofskonferenz von 2002 vorgesehen sei.
Keine Anzeigepflicht
Zur Frage, ob bei Bekanntwerden von Missbrauchsfällen in der Kirche dienstlich Anzeige erstattet werden müsse, versicherte der Sekretär der Bischofskonferenz, Jesuitenpater Hans Langendörfer, man werde in begründeten Fällen auf die Staatsanwaltschaft zugehen. Ansonsten wolle man aber an der Regelung festhalten, dass die Täter sich selbst anzeigen müssten.

(dbk/kna 25.01.2010 mg/pr)







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