Der Vorsitzende der
Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hat am Dienstagnachmittag
mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesprochen. Dies bestätigte Bischofskonferenz-Sprecher
Matthias Kopp der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage. Über den Inhalt
des Gesprächs wurde zunächst nichts bekannt. Zollitsch hatte am Dienstagmittag angekündigt,
er wolle gegenüber der Kanzlerin sein Befremden über die Behauptungen von Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zum Ausdruck bringen. Diese hatte am Vorabend
in einem Tagesthemen-Interview Zweifel an der Kooperation der katholischen Kirche
bei der Strafverfolgung von Missbrauchsfällen geäußert.
Entspannung im
Streit um Missbrauchsskandal Im Streit zwischen Bundesjustizministerin
und Deutscher Bischofskonferenz gibt es aber erste Entspannungssignale. Der Konferenzvorsitzende,
Erzbischof Robert Zollitsch, sagte am Mittwoch in Freiburg, der angekündigte Brief
von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der Sache zeige, dass die Ministerin das
Gespräch suche, es aber nicht in der Öffentlichkeit führen wolle.
Positiv
bewertete der Freiburger Erzbischof, dass die Liberale in einem Deutschlandradio-Interview
vom Mittwochmorgen ihre Aussagen teilweise korrigiert habe. Das Katholische Büro in
Berlin suche jetzt den Kontakt zum Ministerium. Leutheusser-Schnarrenberger hatte
in dem Interview erklärt, es gehe ihr nicht um einen Konflikt mit der katholischen
Kirche und einen öffentlichen Schlagabtausch, sondern um Verbesserungen im Umgang
mit sexuellem Missbrauch.
Zugleich betonte sie erneut, es reiche nicht aus,
wenn die katholische Kirche nur bei erwiesenen Fällen von sexuellem Missbrauch zur
Selbstanzeige auffordere oder die Behörden einschalte. Schon bei Verdachtsfällen müsse
eine objektive Stelle wie die Staatsanwaltschaft informiert werden. Missbrauch sei
ein Offizialdelikt. Zugleich räumte die Ministerin ein, dass es in Deutschland keine
Pflicht zur Anzeige gebe.
Die Ministerin sprach sich erneut für eine Verschärfung
der Richtlinien der katholischen Kirche von 2002 in diesem Sinne aus. Zudem erneuerte
sie ihren Vorschlag, einen Runden Tisch aus Staats-, Kirchen- und Opfervertretern
einzurichten, um auch den Opfern strafrechtlich verjährter Fälle gerecht zu werden
und über freiwillige Entschädigungen ins Gespräch zu kommen.
(kna 24.02.2010
mg)
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