Ausländer sollen die Kosten für die Behörden-Untersuchung nach einem begleiteten Selbstmord
bezahlen müssen. Im Notfall soll der Staat auf den Nachlass zurückgreifen können.
Dies verlangt das Parlament des Kantons Zürich. Die Parlamentarier überwiesen am Montag
eine entsprechende Motion mit 93 gegen 51 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Kantonsregierung
muss nun ein Gesetz ausarbeiten. (kipa 16.02.2010 sk)