Die Bischöfe des Landes befürworten die Einführung eines Verfassungsartikels zur Bioethik.
Gleichzeitig mahnen sie die Gesetzgeber bei Ausarbeitung der Regelung zu Wachsamkeit.
Dem Artikel „Über die Forschung am Menschen“ sei zuzustimmen, wenn darin die Menschenwürde
als Grundrecht uneingeschränkt geschützt und sie der Forschungsfreiheit vorgeordnet
bleibe. Das schrieb die Bioethikkommission der Bischofskonferenz nach Angaben des
Nachrichtendienstes zenit in einer Erklärung. Diese Bedingungen müssten vollumfänglich
eingehalten werden, so die Oberhirten weiter. Jede utilitaristische und eigennützige
Ideologie müsse zurückgewiesen werden. Die Schweiz stimmt am 7. März über die Einführung
des Artikels ab.