Das Erzbistum Berlin hat in einer Erklärung ausführlich Stellung genommen zu seinem
Umgang mit einem Geistlichen, dem sexueller Mißbrauch vorgeworfen wird. In dem Statement
von diesem Sonntag widerspricht das Erzbistum detailliert einer Darstellung des Priesters,
die dieser vor vier Tagen in seiner Pfarrei veröffentlicht hatte. Wir dokumentieren
hier das Berliner Statement in vollem Wortlaut.
Vorwürfe gegen Pfarrer W.:
Erzbistum nimmt Stellung
Zu dem "Statement" von Pfarrer W., das am 10.02.2010
in der Pfarrei Heilig Kreuz (Hohenschönhausen) verlesen wurde, erklärt das Erzbistum
Berlin wie folgt. Der Text wurde am Sonntag, dem 14. Februar 2010, der Pfarrgemeinde
bekannt gemacht. "1. Angesichts der eingestanden Verfehlungen, welche sich auch
auf Mitglieder seiner Gemeinde bezogen, wurde Pfarrer W. von Seiten des Erzbistums
empfohlen, auf die Pfarrei zu verzichten. Die Gründe für den Verzicht wurden von Pfarrer
W. selbst gewählt. Darüber hinaus sprach er bereits in der Vernehmung am 24.07.2009
von selbst davon, die Pfarrei verlassen zu wollen. 2. Nach der Vernehmung am 10.07.2009
und nach einer Bedenkzeit von ca. 30 Minuten hat Pfr. W. das Protokoll gelesen und
als richtig und vollständig bestätigt. Anzeichen für eine gesundheitliche Einschränkung
seinerseits lag laut Eindruckszeugnis nicht vor. Von seinem Recht auf Rechtsbeistand
hat er bis jetzt keinen Gebrauch gemacht. Üblicherweise verbleibt das Protokoll im
Vorverfahren kopielos in den Akten. Dies wurde Pfarrer W. auch im Verlauf der Vernehmung
mitgeteilt. Auch in seinem zweiten Gespräch am 24. Juli 2009 hat er bezüglich seiner
früheren Aussagen sowie dem ersten Protokoll keinerlei Widersprüche oder Einsprüche
geltend gemacht. 3. Die Personen, die die Vorwürfe erhoben haben, sind keine anonymen
Personen, hatten aber zunächst Diskretion für sich selber erbeten. Solange als möglich
haben wir diese Diskretion im Vorverfahren gewahrt. In diesem Sinne kann der Name
der beschuldigenden Person dem Beschuldigten erst im Zuge des eigentlichen Verfahrens
genannt werden. 4. Die Aussage von Pfarrer W., dass er bis heute nicht weiß, um
was und wen es geht, ist falsch. Die vorliegenden Vernehmungsprotokolle weisen aus,
dass er nicht nur vorgeworfene Verfehlungen einräumt, sondern dem Bistum unbekannte
Tatbestände und Namen benannte. In diesem Zusammenhang bat Pfarrer W. in der Vernehmung
diejenigen, die es betrifft, um Entschuldigung. 5. Auch die Aussage von Pfarrer
W., er habe die Stadt Berlin zu verlassen, entspricht nicht der vollen Wahrheit. Angesichts
einer geplanten Jugendfahrt wurde Pfarrer W. vielmehr aufgefordert, diese Fahrt zu
unterlassen und sich für eine bestimmte Zeit zur Selbstklärung in ein Kloster außerhalb
Berlins zu begeben, wobei er auch einen anderen Ort in entsprechender Entfernung zur
Gemeinde hätte vorschlagen können. 6. Den Opfern wurde mitgeteilt, dass sie das
Recht haben, jeder Zeit eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. Nach
Prüfung der Unterlagen aus dem Vorverfahren hat Rom die Durchführung des kirchlichen
Strafrechtsverfahrens dem Erzbischof von Berlin übertragen. Dies ist ein durchaus
üblicher Vorgang, der in keiner Weise als Ablehnung eines Verfahrens verstanden werden
kann."