2010-02-10 14:19:28

D: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen


RealAudioMP3 Ein hartes Urteil über die Bemessung von Hartz IV hat das oberste deutsche Gericht gefällt. Am Dienstag stand zur Entscheidung, ob die gegenwärtigen Verfahren den Verfassungsgrundsätzen entsprechen. Die Antwort: Nein, das tun sie nicht. Die aktuelle Bemessung der Regelsätze verstieße gegen das Grundgesetz, so das Gericht, und zwar gegen Paragraph 20, das Sozialstaatsprinzip, und gegen Paragraph 1, die Würde des Menschen. Prälat Peter Neher ist Präsident des deutschen Caritasverbandes. Er sieht eine Notwendigkeit der Änderung der Verfahren zur Festsetzung der Regelsätze, aber im Fokus hat bei dem Verfahren ja besonders eine Bevölkerungsgruppe gestanden: die Kinder.
 
„Der bisherige Regelsatz für Kinder ist ja ein prozentual abgeleiteter Satz des Erwachsenenregelsatzes. Und das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, das dem eben nicht der jeweilige Bedarf von Kindern in unterschiedlichen Altersgruppen bis fünf,, bis 13 und bis 17 Jahren zu Grunde gelegt sind, sondern eben die Bedarfe eines allein stehenden Erwachsenen. Und das ist verfassungswidrig. Und deswegen bin ich persönlich mit dem Urteil sehr zufrieden und bin sehr überrascht über die Klarheit der Sprache! Im Urteil steht an mehreren Stellen, die Schätzungen seien ins Blaue hinein gemacht worden oder die Berechnungen seien ‚freihändig‛.“
 
Der deutsche Caritasverband hat bereits im Oktober 2008 ein eigenes Verfahren zur Berechnung vorgestellt.
 
„Und zu dieser Berechnung des Kinderregelsatzes haben wir die drei Altersgruppen vorgestellt, die jetzt vom Bundesverfassungsgericht vorgestellt wurden, und wir kommen zu höheren Regelsätzen; je nach Altersgruppe zwischen 21 und 43 Euro. Das entscheidende dabei ist, dass eben zum Beispiel im Bereich der Kinder zwischen sechs und 13 ganz notwendig die Bildungsausgaben zu berücksichtigen sind. Das heißt: Schulhefte, Schulranzen, Taschenrechner, all das, was ein Kind in diesem Alter braucht; oder, dass bei kleinen Kindern bis zu fünf Jahren aber auch bei denen bis zu 13 natürlich das Wachstum berücksichtigt werden muss. Dass etwa Kinderkleidung adäquat aufgenommen werden muss, weil ich Kinder nicht als kleine Erwachsene behandeln kann.“
 
Bis Ende des Jahres 2010 müssen nun die gesetzlichen Regelungen zur Bestimmung des Regelsatzes neu definiert werden. Das ist eine der Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht gemacht hat. Hierbei ginge es nicht nur um einfach mehr Geld, sondern ganz grundsätzlich um die Bekämpfung der Kinderarmut.
 
„Und gleichzeitig ist nicht zu vergessen: Im Kampf gegen Kinderarmut ist es ganz wichtig, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, also etwa die Vorschulerziehung für die schulische Bildung zu gewährleisten, entsprechende Ausgaben zu tätigen, für Schulsozialarbeit zu sorgen usw. Denn es kann nicht sein, dass in Deutschland – wie in kaum einem anderen europäischen Land – soziale Herkunft so sehr über die schulische und berufliche Zukunft entscheidet! Neben der Berechnung des Kinderregelsatzes sind diese Rahmenbedingungen also ein ganz entscheidender Schritt – vor dem Hintergrund, dass wir in der Politik alles tun müssen, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.“
 
(rv 10.2.2010 ord) 







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