Im Umgang mit Kindern
müssen wir dem Beispiel Jesu folgen. Das hat Papst Benedikt XVI. an diesem Montag
bei seiner Ansprache vor der Vollversammlung des päpstlichen Familienrates in Rom
eindringlich betont. Im Zuge seiner Rede ging er auch auf den Missbrauch Minderjähriger
durch Mitglieder der Kirche ein – wohl ein Echo auf die Missbrauchsfälle durch Ordensmänner
und Priester, die vergangene Woche in verschiedenen deutschen Diözesen öffentlich
wurden. Sein großes Bedauern darüber, dass es trotz des zartfühlenden und fürsorglichen
Leitbilds, das Jesus uns vor Augen führe, zu diesen Verfehlungen komme, brachte der
Papst mit folgenden Worten zum Ausdruck:
„Die Kirche hat sich,
dem Beispiel Christi folgend, über Jahrhunderte hinweg dem Schutz der Würde und der
Rechte Minderjähriger verpflichtet. Und auf vielfältige Art und Weise hat die Kirche
für sie Sorge getragen. Leider gibt es verschiedene Fälle, wo einige Glieder der Kirche
diese Rechte verletzt haben und damit entgegen dieser Verpflichtung handelten. Diese
Handlungsweise missbilligt und verurteilt die Kirche. Und das wird sie zu jeder Zeit
tun. Die zartfühlende Fürsorge und die Lehre Jesu, der die Kinder zu Vorbildern dafür
erklärt hat, in das Reich Gottes zu gelangen, stehen uns als eindringlicher Appell
dazu vor Augen, Kindern mit größtem Respekt und aufmerksamer Zuvorkommenheit zu begegnen.
Die scharfen Worte Jesu gegen diejenigen, die „einen dieser Kleinen zum Bösen verführen“
(Mk 9,42), lehren uns, von dem Weg der Liebe und des Respekts im Umgang mit Kindern
niemals abzuweichen.“
Anlass für die Versammlung
des päpstlichen Familienrates war die UN-Kinderrechtskonvention, die in diesem Jahr
20 Jahre alt wird. Diese decke sich mit den Grundüberzeugungen des Vatikans, unterstrich
Papst Benedikt:
„Deswegen stimmt der Heilige Stuhl auch der UN-Kinderrechtskonvention
aus voller Überzeugung zu. Das betrifft die dort festgehaltenen Richtlinien zu Adoption,
Gesundheitsfürsorge und Erziehung gleichermaßen, wie die positiven Aussagen zur Fürsorge
für körperlich eingeschränkte Kinder und Jugendliche und über den Schutz Minderjähriger
vor Gewalt, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch sowie Kinderarbeit.“