2010-02-09 15:05:49

Papst verurteilt Missbrauch in der Kirche


RealAudioMP3 Im Umgang mit Kindern müssen wir dem Beispiel Jesu folgen. Das hat Papst Benedikt XVI. an diesem Montag bei seiner Ansprache vor der Vollversammlung des päpstlichen Familienrates in Rom eindringlich betont. Im Zuge seiner Rede ging er auch auf den Missbrauch Minderjähriger durch Mitglieder der Kirche ein – wohl ein Echo auf die Missbrauchsfälle durch Ordensmänner und Priester, die vergangene Woche in verschiedenen deutschen Diözesen öffentlich wurden. Sein großes Bedauern darüber, dass es trotz des zartfühlenden und fürsorglichen Leitbilds, das Jesus uns vor Augen führe, zu diesen Verfehlungen komme, brachte der Papst mit folgenden Worten zum Ausdruck:

 
„Die Kirche hat sich, dem Beispiel Christi folgend, über Jahrhunderte hinweg dem Schutz der Würde und der Rechte Minderjähriger verpflichtet. Und auf vielfältige Art und Weise hat die Kirche für sie Sorge getragen. Leider gibt es verschiedene Fälle, wo einige Glieder der Kirche diese Rechte verletzt haben und damit entgegen dieser Verpflichtung handelten. Diese Handlungsweise missbilligt und verurteilt die Kirche. Und das wird sie zu jeder Zeit tun. Die zartfühlende Fürsorge und die Lehre Jesu, der die Kinder zu Vorbildern dafür erklärt hat, in das Reich Gottes zu gelangen, stehen uns als eindringlicher Appell dazu vor Augen, Kindern mit größtem Respekt und aufmerksamer Zuvorkommenheit zu begegnen. Die scharfen Worte Jesu gegen diejenigen, die „einen dieser Kleinen zum Bösen verführen“ (Mk 9,42), lehren uns, von dem Weg der Liebe und des Respekts im Umgang mit Kindern niemals abzuweichen.“

 

Anlass für die Versammlung des päpstlichen Familienrates war die UN-Kinderrechtskonvention, die in diesem Jahr 20 Jahre alt wird. Diese decke sich mit den Grundüberzeugungen des Vatikans, unterstrich Papst Benedikt:

„Deswegen stimmt der Heilige Stuhl auch der UN-Kinderrechtskonvention aus voller Überzeugung zu. Das betrifft die dort festgehaltenen Richtlinien zu Adoption, Gesundheitsfürsorge und Erziehung gleichermaßen, wie die positiven Aussagen zur Fürsorge für körperlich eingeschränkte Kinder und Jugendliche und über den Schutz Minderjähriger vor Gewalt, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch sowie Kinderarbeit.“

(rv 09.02.2010 vp)








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