2010-02-05 13:15:15

Luxemburg: Recht des ungeborenen Lebens


Die katholische Kirche des Landes kritisiert die geplante Reform des Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch. Erzbischof Fernand Franck bemängelte am Mittwoch vor allem die geplante Verkürzung der Frist zwischen Beratung und Entscheidung der Schwangeren. Dass diese Frist künftig nur drei statt sieben Tagen betragen soll, schwäche das Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Es habe weniger Zeit, seine Ansprüche im Gewissen der Mutter geltend zu machen. Franck kritisierte außerdem die geplante Einführung der sozialen Indikation als Voraussetzung für eine Abtreibung. Soziale Notlagen sollten gerade in einer hoch entwickelten Gesellschaft nicht als Anlass für einen Schwangerschaftsabbruch angeführt werden können, so der Bischof. Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ist in Luxemburg aktuell nur in einigen Fällen erlaubt: bei Vergewaltigung, bei ernstem Gesundheitsrisiko für den Fötus oder wenn die physische oder psychische Gesundheit der Mutter in Gefahr ist.

(kipa 05.02.2010 ord)







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