Die katholische Kirche des Landes kritisiert die geplante Reform des Gesetzes zum
Schwangerschaftsabbruch. Erzbischof Fernand Franck bemängelte am Mittwoch vor allem
die geplante Verkürzung der Frist zwischen Beratung und Entscheidung der Schwangeren.
Dass diese Frist künftig nur drei statt sieben Tagen betragen soll, schwäche das Lebensrecht
des ungeborenen Kindes. Es habe weniger Zeit, seine Ansprüche im Gewissen der Mutter
geltend zu machen. Franck kritisierte außerdem die geplante Einführung der sozialen
Indikation als Voraussetzung für eine Abtreibung. Soziale Notlagen sollten gerade
in einer hoch entwickelten Gesellschaft nicht als Anlass für einen Schwangerschaftsabbruch
angeführt werden können, so der Bischof. Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen
ist in Luxemburg aktuell nur in einigen Fällen erlaubt: bei Vergewaltigung, bei ernstem
Gesundheitsrisiko für den Fötus oder wenn die physische oder psychische Gesundheit
der Mutter in Gefahr ist.