2010-02-03 15:17:20

Türkei: Religionsangaben in Ausweisen unzulässig


Die Angabe der Religionszugehörigkeit auf türkischen Personalausweisen verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof an diesem Dienstag in Strassburg entschieden. Die Richter gaben damit einem Kläger Recht, der den Aleviten angehört. Der Mann hatte 2004 vergeblich verlangt, beim Eintrag der Religionszugehörigkeit „islamisch“ durch „alevitisch“ zu ersetzen. Türkische Gerichte hatten den Antrag des Mannes damit abgelehnt, dass sie erklärten, die Aleviten stellten nur eine Untergruppe des Islam dar. Diese Anschauung hat der Menschenrechtsgerichtshof nun verworfen. Die Richter betonten weiter, dass die seit 2006 vorhandene Möglichkeit, das Feld „Religionszugehörigkeit“ in den Personaldokumenten frei zu lassen, nicht ausreiche. Auch damit müssten die Ausweisinhaber auf unzulässige Weise eine Angabe über ihre Glaubensrichtung machen.

(kipa 03.02.2010 ds)







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