Der Katholische Laienrat Österreichs ist gegen die Streichung der Abtreibung aus dem
Strafrecht. Nach dem österreichischen Strafgesetz ist Abtreibung grundsätzlich verboten
und strafbar. Das soll es nach dem Laienrat auch bleiben, „da sie Tötung eines werdenden
menschlichen Lebens ist“. In der derzeit gültigen „Fristenregelung“ verzichtet der
Gesetzgeber unter bestimmten Bedingungen auf die Strafbarkeit, ohne jedoch das grundsätzliche
Verbot der Abtreibung aufzuheben. Aus dieser Regelung, die seit über dreißig Jahren
besteht, aber ein „Recht auf Abtreibung“ abzuleiten, widerspreche dem Sinn und dem
Buchstaben der gesetzlichen Regelung, sagt Laienrats-Präsident Wolfgang Rank.