Die Zürcher Gemeinde Wetzikon wehrt sich weiterhin gegen Sterbebegleitungen durch
die Sterbehilfeorganisation Dignitas. Der Gemeinderat will das Urteil des Zürcher
Verwaltungsgerichtes mit einer Beschwerde vor dem Bundesgericht anfechten. Das Verwaltungsgericht
hatte im Dezember eine Beschwerde von Dignitas-Gründer Ludwig Minelli gegen den Entscheid
der Baurekurskommission teilweise gutgeheißen. Die Baukommission der Gemeinde Wetzikon
wurde angewiesen, die Bewilligung für Sterbebegleitungen zu erteilen. Die Dignitas-Liegenschaft
in Wetzikon befindet sich in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung. In unmittelbarer
Nähe des Gebäudes befinden sich ein Kindergarten, eine Berufsschule sowie eine Alterssiedlung.