Die Kirche im Land setzt sich für die Beibehaltung des Verbots von Abtreibung und
Euthanasie ein. Entgegen aktuellen Plänen dürfe der entsprechende Artikel nicht aus
der Verfassung gestrichen werden, fordert die Bischofskonferenz. Es sei die Aufgabe
der Kirche, eine Kultur des Lebens und des unbestreitbaren Lebensrechtes eines jeden
einzelnen Menschen zu verteidigen, so die Oberhirten weiter. Das Recht auf Leben sei
die Grundlage, auf der menschliche Gemeinschaft und politisches Zusammenleben überhaupt
erst stattfinden könnten.