Religiöse Ansichten lassen sich nicht erzwingen. Das hat das italienische Oberste
Gericht nun noch einmal mit Nachdruck festgestellt. Jede Form des Zwangs gleiche einer
„Misshandlung“. Hintergrund war die Klage eines Zeugen Jehovas aus Forlí, der seine
Ehefrau um jeden Preis als Mitglied seiner Glaubensgemeinschaft sehen wollte. Dem
schoben die Richter in Rom jetzt einen Riegel vor. Die religiöse Gesinnung sei eine
Frage freier Wahl und nicht der Gerichtsbarkeit.