2010-01-16 15:01:43

Italien: Religiöser Zwang ist „Misshandlung“


Religiöse Ansichten lassen sich nicht erzwingen. Das hat das italienische Oberste Gericht nun noch einmal mit Nachdruck festgestellt. Jede Form des Zwangs gleiche einer „Misshandlung“. Hintergrund war die Klage eines Zeugen Jehovas aus Forlí, der seine Ehefrau um jeden Preis als Mitglied seiner Glaubensgemeinschaft sehen wollte. Dem schoben die Richter in Rom jetzt einen Riegel vor. Die religiöse Gesinnung sei eine Frage freier Wahl und nicht der Gerichtsbarkeit.

(adnkronos 16.01.2010 ds)








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