Nur der Heilige Stuhl darf Namen, Bild oder Wappen des Papstes bzw. die Bezeichnung
„päpstlich“ verwenden. Darauf weist der Pressesaal des Vatikans an diesem Samstag
in einer Note hin. Die Erklärung läuft darauf hinaus, dass die Begriffe „Papst“, „Vatikan“
und „Heiliger Stuhl“ im wesentlichen geschützte Marken sind und daher nicht ohne ausdrückliche
Genehmigung von dritten eingesetzt werden dürfen. Es gehe darum, den Papst „vor Initiativen
zu schützen, die ohne Autorisierung den Namen und/oder das Wappen der Päpste für Zwecke
... verwenden, die nichts ... mit der Katholischen Kirche zu tun haben“. Vor einigen
Tagen hatte ein gefälschtes Vatikandokument für Ärger gesorgt, das von der Hetz-Internetseite
kreuz.net verbreitet wurde. Von Vatikansprecher Federico Lombardi wurde die gefälschte,
angebliche Vatikan-Instruktion zum Thema Kirchenmusik heftig dementiert.
(rv
19.12.2009 sk)
Wir dokumentieren hier den Text des Pressesaals in deutscher
Sprache. ERKLÄRUNG ZUM SCHUTZ DER GESTALT DES PAPSTES
Vor allem
im Laufe der letzten Jahre hat sich eine wachsende Zuneigung und eine herzliche Wertschätzung
vieler Menschen gegenüber den Päpsten gezeigt, denen man auch universitäre, schulische
oder kulturelle Institutionen wie auch Vereine, Stiftungen oder andere Einrichtungen widmen
möchte. Angesichts dessen wird erklärt, daß ausschließlich der Heilige Stuhl berechtigt
ist, unbedingt für die Wahrung des den Nachfolgern Petri gebührenden Respekts Sorge
zu tragen. Er hat daher ihre Gestalt und persönliche Identität vor Initiativen
zu schützen, die ohne Autorisierung den Namen und/oder das Wappen der Päpste für
Zwecke und Tätigkeiten verwenden, die nichts oder nur wenig mit der Katholischen
Kirche zu tun haben. Bisweilen versucht man nämlich mittels des Gebrauchs von kirchlichen
oder päpstlichen Symbolen und Logos allem, was vertrieben oder unternommen wird,
Glaubwürdigkeit und Ansehen zu geben. Daher muß die Verwendung all dessen, was
sich direkt auf die Person und das Amt des Papstes (Name, Bild, Wappen) bezieht,
wie auch der Bezeichnung „päpstlich“ ausdrücklich und im voraus vom Heiligen Stuhl
autorisiert werden.