Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz begrüßen
die Entscheidung der Innenministerkonferenz, das Bleiberecht für langjährig geduldete
Ausländer bis Ende 2011 zu verlängern. Dies sei „ein Schritt in die richtige Richtung“,
sagten der Bevollmächtigte des Rates der EKD, Prälat Bernhard Felmberg, und der Leiter
des Katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten. „Die Verlängerung beendet vorläufig die
quälende Unsicherheit vieler Betroffener, die ihren Lebensunterhalt bisher nicht überwiegend
selbst bestreiten können“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung vom Freitag. Angesichts
der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Lage sei zu befürchten gewesen, dass
viele Menschen ihre Aufenthaltserlaubnis zum Ende des Jahres verlieren und in den
unsicheren Status einer Duldung zurückfallen würden. Die Innenminister von Bund und
Ländern hatten sich bei ihrer Herbsttagung am Freitag in Bremen darauf geeinigt, das
Bleiberecht für geduldete Ausländer in Deutschland über den 31. Dezember 2009 hinaus
um zwei Jahre zu verlängern (Altfallregelung). Allerdings knüpfen sie die Verlängerung
der Aufenthaltserlaubnis an die Bedingung, dass die Betroffenen nachweisen können,
sich bisher um Arbeit bemüht zu haben. „An dieses Kriterium dürfen keine überzogenen
Anforderungen gestellt werden“, mahnen die Prälaten. (pm 05.12.2009 ad)