Die Caritas begrüßt die Entscheidungen der Innenministerkonferenz zur Bleiberechtsregelung.
Durch die Neuregelung erhielten die betroffenen Menschen eine neue Chance für einen
gesicherten Aufenthalt, betonte Caritas-Generalsekretär Georg Cremer an diesem Freitag
in Berlin. Zuvor hatten sich die Innenminister von Bund und Ländern bei ihrer Herbsttagung
in Bremen darauf geeinigt, das Bleiberecht für geduldete Ausländer in Deutschland
um zwei Jahre bis Ende 2011 zu verlängern. Positiv sei laut Caritas zudem, dass neben
der Verlängerung auch diejenigen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, die eine Schul-
oder Berufsausbildung machen oder sich ernsthaft um eine Beschäftigung bemühen. „Der
konkreten Ausgestaltung dieser Regelungen kommt nun eine entscheidende Bedeutung zu",
sagte Cremer. Die neuen Regelungen müssten so angewendet werden, dass den Ausländerbehörden
ausreichend Zeit bleibe, sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Bis zu einer Entscheidung
der Ausländerbehörde müsse der Aufenthalt als rechtmäßig gelten. An den Nachweis,
dass sich eine Person um Arbeit bemüht, dürften keine überhöhten Anforderungen gestellt
werden, so der Caritas-Generalsekretär.