Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs will im Frühjahr 2010 über eine
Öffnung ihrer Mitarbeitervertretungen für konfessionslose Mitarbeiter entscheiden.
Das beschloss die Landessynode am Samstag in Plau am See. Damit wäre die Landeskirche
die erste unter den Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) mit
einer solchen Regelung. Bislang haben nur Mitglieder einer christlichen Kirche das
passive Wahlrecht für die Mitarbeitervertretung. Die Mecklenburger Kirche ist eines
von drei lutherischen Bistümern, die sich 2010 zur so genannten Nordkirche zusammenschließen
werden. Im Zuge der angestrebten Rechtsangleichung zwischen den Kirchen im Norden
Deutschlands würde diese Regelung also auch Pilotcharakter haben.