2009-11-07 13:48:31

D: Mitspracherecht für Nichtchristen


Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs will im Frühjahr 2010 über eine Öffnung ihrer Mitarbeitervertretungen für konfessionslose Mitarbeiter entscheiden. Das beschloss die Landessynode am Samstag in Plau am See. Damit wäre die Landeskirche die erste unter den Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) mit einer solchen Regelung. Bislang haben nur Mitglieder einer christlichen Kirche das passive Wahlrecht für die Mitarbeitervertretung. Die Mecklenburger Kirche ist eines von drei lutherischen Bistümern, die sich 2010 zur so genannten Nordkirche zusammenschließen werden. Im Zuge der angestrebten Rechtsangleichung zwischen den Kirchen im Norden Deutschlands würde diese Regelung also auch Pilotcharakter haben.

(kna 7.11.2009 ord)







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