Zum Kruzifix-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs hat sich der Vatikan
zurückhaltend geäußert. Es bedürfe einer Nachdenkphase, so der Pressesprecher des
Heiligen Stuhls, Pater Federico Lombardi am Diestag vor Journalisten. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte am Dienstag entschieden, dass Kruzifixe
in Klassenzimmern öffentlicher Schulen nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) vereinbar seien. In einem Verfahren gegen die Republik Italien hatte der Gerichtshof
eine Verletzung des Rechtes auf Bildung und auf Religionsfreiheit festgestellt. Der
Staat müsse auf konfessionelle Neutralität achten, erklärten die Richter. Die italienische
Regierung will derweil gegen das EGMR-Urteil Berufung einlegen. Wenn diese Berufung
nicht akzeptiert wird, würde das Urteil innerhalb von drei Monaten definitiv werden.
Danach müsste das Ministerkomitee des Europarates innerhalb von sechs Monaten entscheiden,
welche Maßnahmen die italienische Regierung zu treffen habe. - Ausgelöst wurde die
Diskussion durch die Klage einer aus Finnland stammenden italienischen Bürgerin. Sie
hatte von Gymnasium, auf das ihre Kinder gingen, die Entfernung der Kreuze aus den
Klassenzimmern verlangt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sieht vor, dass
die Republik Italien der Klägerin 5.000 Euro als Ausgleich für den „moralischen Schaden“
zahlen muss. Es handele sich um das erste Urteil im Hinblick auf die Anbringung religiöser
Symbole in Klassenzimmern, gab die Pressestelle des Gerichtshofs bekannt.