2009-10-25 09:34:24

D: Koalitionsvertrag verspricht Einsatz für Religionsfreiheit


Die künftige schwarz-gelbe Regierung hat vereinbart, sich für Religionsfreiheit und gegen Christenverfolgung einzusetzen. Das geht aus dem Koalitionsvertrag hervor. Dort heißt es im Abschnitt, in dem die Bedeutung des Menschenrechtsschutzes für die Außenpolitik hervorgehoben wird: „Ebenso kontinuierlich wird sich die Bundesregierung weltweit für Religionsfreiheit einsetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage christlicher Minderheiten legen.“ Thomas Schirrmacher vom „Internationalen Institut für Religionsfreiheit“ begrüßt diesen Passus. Es sei ein gutes Zeichen, dass die künftige Bundesregierung aus Union und FDP an der Vorreiterrolle Deutschlands im Einsatz gegen die Verfolgung Andersgläubiger festhalten wolle. Religionsfreiheit sei ein wichtiges Menschenrecht, für das sich die Außenpolitik weltweit einsetzen müsse. Zur Erwähnung christlicher Minderheiten erklärte Schirrmacher, dies gehe darauf zurück, dass in Ländern wie dem Irak, der Türkei, Iran und Indien große, meist alteingessesene ethnische Minderheiten mit christlichem Hintergrund verfolgt würden. Ihre Rechte gelte es zu schützen. – Schirrmachers Institut ist eine Einrichtung der Weltweiten Evangelischen Allianz; diese repräsentiert rund 420 Millionen Evangelikale in 128 Ländern.

(idea)

Hier dokumentieren wir die entsprechende Stelle im Koalitionsvertrag in vollem Wortlaut.

„Die Glaubwürdigkeit Deutschlands steht in direktem Zusammenhang mit dem konsequenten Eintreten für die Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik. Ihre Einhaltung ist das Fundament für die demokratische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung jedes Landes. Körperliche und geistige Unversehrtheit, Gedanken- und Meinungsfreiheit und die Freiheit von Diskriminierung sind unveräußerliche Prinzipien unserer Menschenrechtspolitik. Wir wenden uns auch in unseren auswärtigen Beziehungen gegen jegliche Benachteiligung aufgrund von Religion, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Der Rechtsstaatsdialog und Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft sind wichtige Instrumente unserer Menschenrechtspolitik, deren Wirkung kontinuierlich überprüft werden muss. Ebenso kontinuierlich wird sich die Bundesregierung weltweit für Religionsfreiheit einsetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage christlicher Minderheiten legen.

In unserem Regierungshandeln treten wir für die weltweite Abschaffung von Todesstrafe, Folter und unmenschlicher Behandlung ein. Insbesondere Menschenhandel, Kinderarbeit, der Einsatz von Kindersoldaten, Zwangsprostitution, Zwangsheirat und Praktiken wie Genitalverstümmelung müssen geächtet und international verboten werden. Wir sehen in der Globalisierung eine Chance, den Menschenrechten weltweit zur Durchsetzung zu verhelfen und befürworten Zertifizierungsmaßnahmen und Initiativen verantwortungsvoller Unternehmensführung. In Partnerschaftsabkommen werden wir den Schutz der Menschenrechte berücksichtigen und ihre Umsetzung verfolgen.

Wichtige Pfeiler internationaler Menschenrechtspolitik sind die internationalen Menschenrechtsschutzsysteme. Der Europarat mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) sind unentbehrliche Instrumente im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen. Insbesondere der EGMR bedarf stärkerer Unterstützung, da viele anhängige Klagen wegen mangelnder finanzieller Ressourcen nur sehr spät oder gar nicht bearbeitet werden können.

Wir setzen uns für eine Evaluierung des Rom-Statuts zum IStGH ein, mit dem Ziel, Strafbarkeitslücken zu schließen. Wir bekennen uns zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und treten für eine bessere Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuchs ein. Wir unterstützen die Bestrebungen, in Nürnberg ein Institut zur Durchsetzung der Nürnberger Prinzipien zum Völkerstrafrecht einzurichten. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen darf nicht zum Spielfeld nationaler Machtinteressen werden, sondern soll sich als internationales Sprachrohr gegen Menschenrechtsverletzungen etablieren. Wir werden die Menschrechtsdimension der OSZE fortentwickeln und die Stellung des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) stärken.“

(Koalitionsvertrag V, 6)







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