Italien: „Apotheker können sich auf Gewissen berufen“
Apotheker können nicht gezwungen werden, gegen ihr Gewissen Mittel oder Medikamente
herauszugeben, mit denen sie zu einer Abtreibung oder zu Euthanasie beitragen. Auch
Apotheker müssen sich also in solchen Fällen auf ihr Gewissen berufen können. Das
hat der Generalsekretär der italienischen Bischofskonferenz an diesem Freitag gefordert.
Mariano Crociata sprach auf einem Kongress katholischer Apotheker in Rom. In der Regel
gibt es in Italien bislang eine Verweigerung aus Gewissensgründen nur beim Wehrdienst
oder bei der Beteiligung an einer Abtreibung. „Aber der pharmazeutische Bereich gehört
in diesen Rahmen hinein“, so Crociata.