Der Heilige Stuhl und die Republik Österreich haben an diesem Mittwoch eine Anpassung
ihres bilateralen Vertrags zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen vorgenommen.
Dabei handelt es sich um jährliche Leistungen Österreichs an den Heiligen Stuhl für
enteignete Güter in der NS-Zeit. Das ursprüngliche Abkommen stammt aus dem Jahr 1960
und wird in bestimmten Abständen im Wert angepasst; die bisher letzte Erhöhung wurde
1995 durchgeführt. Die Höhe der jährlichen Zahlung beläuft sich nunmehr – rückwirkend
auf das Jahr 2008 - auf rund 17,3 Millionen Euro, wie die österreichische Botschaft
beim Heiligen Stuhl auf Anfrage mitteilte. (rv 14.10.2009 gs)