Der britische Traditionalisten-Bischof Richard Williamson muss wegen seiner Holocaust-Leugnung
auf deutschem Boden wohl keine Freiheitsstrafe befürchten. Eine Auslieferung an deutsche
Gerichte komme nicht in Betracht, weil dies wegen des zu erwartenden Strafmaßes unverhältnismäßig
wäre, sagte der leitende Oberstaatsanwalt in Regensburg, Günther Ruckdäschel, der
Katholischen Nachrichtenagentur. Die Regensburger Staatsanwaltschaft hatte im Januar
ein Ermittlungsverfahren gegen Williamson wegen des Verdachts auf Volksverhetzung
eingeleitet. Die deutschen Gesetze sehen dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe
von bis zu fünf Jahren vor, so Ruckdäschel. Zum Stand des Ermittlungsverfahrens sagte
der Oberstaatsanwalt, inzwischen liege eine schriftliche Aussage zu Fragen der Staatsanwaltschaft
aus dem schwedischen Sender vor, dessen Reporter Williamson am 1. November 2008 im
bayerischen Zaitzkofen interviewt hatte. Über den Inhalt des Schreibens wisse er noch
nichts; es werde gerade aus dem Schwedischen übersetzt. (kna 24.09.2009 gs)