2009-09-24 15:27:37

D: Auslieferung Williamsons wäre "unverhältnismäßig"


Der britische Traditionalisten-Bischof Richard Williamson muss wegen seiner Holocaust-Leugnung auf deutschem Boden wohl keine Freiheitsstrafe befürchten. Eine Auslieferung an deutsche Gerichte komme nicht in Betracht, weil dies wegen des zu erwartenden Strafmaßes unverhältnismäßig wäre, sagte der leitende Oberstaatsanwalt in Regensburg, Günther Ruckdäschel, der Katholischen Nachrichtenagentur. Die Regensburger Staatsanwaltschaft hatte im Januar ein Ermittlungsverfahren gegen Williamson wegen des Verdachts auf Volksverhetzung eingeleitet. Die deutschen Gesetze sehen dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, so Ruckdäschel. Zum Stand des Ermittlungsverfahrens sagte der Oberstaatsanwalt, inzwischen liege eine schriftliche Aussage zu Fragen der Staatsanwaltschaft aus dem schwedischen Sender vor, dessen Reporter Williamson am 1. November 2008 im bayerischen Zaitzkofen interviewt hatte. Über den Inhalt des Schreibens wisse er noch nichts; es werde gerade aus dem Schwedischen übersetzt.
(kna 24.09.2009 gs)







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