2009-09-21 16:52:20

Großbritannien: Neue Richtlinien zur Sterbehilfe


Beihilfe zum Selbstmord soll nicht in jedem Fall strafbar sein. Das hat der Leiter der britischen Anklagebehörde, Keir Starmer, angekündigt. Damit reagiert er auf ein jüngst ergangenes Urteil. Die an multipler Sklerose erkrankte Debbie Purdy hatte vor Gericht eine Klärung der Frage erstritten, ob ihr Ehemann strafrechtlich verfolgt werde, wenn er sie in eine Schweizer Sterbeklinik begleite. Die neuen Richtlinien sollen am Mittwoch verkündet werden, wie britische Medien berichten. In Großbritannien sieht das Gesetz für Beihilfe zum Selbstmord derzeit bis zu 14 Jahre Haft vor. Betroffene hatten wiederholt kritisiert, es sei unklar, inwieweit Verwandten und Freunden, die unheilbar Kranken aktive Sterbehilfe ermöglichen, eine Strafverfolgung drohe. Obwohl mehr als 100 todkranke Briten in den vergangenen zehn Jahren ihr Leben in ausländischen Kliniken beendet haben, ist niemand strafrechtlich für eine Sterbehilfe verfolgt worden. Beihilfe zum Selbstmord bleibe auch mit den neuen Richtlinien verboten, stellte Starmer den Berichten zufolge klar. Es gehe darum, aufzulisten, welche Umstände wahrscheinlich zu einer Strafverfolgung führten. Ein Aspekt sei die Frage, ob der Sterbehelfer von dem Tod profitiere. Auch müsse zwischen „Beihilfe“ und „Ermutigung“ zum Selbstmord unterschieden werden.

(kap 21.09.2009 mg)







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