Beihilfe zum Selbstmord soll nicht in jedem Fall strafbar sein. Das hat der Leiter
der britischen Anklagebehörde, Keir Starmer, angekündigt. Damit reagiert er auf ein
jüngst ergangenes Urteil. Die an multipler Sklerose erkrankte Debbie Purdy hatte vor
Gericht eine Klärung der Frage erstritten, ob ihr Ehemann strafrechtlich verfolgt
werde, wenn er sie in eine Schweizer Sterbeklinik begleite. Die neuen Richtlinien
sollen am Mittwoch verkündet werden, wie britische Medien berichten. In Großbritannien
sieht das Gesetz für Beihilfe zum Selbstmord derzeit bis zu 14 Jahre Haft vor. Betroffene
hatten wiederholt kritisiert, es sei unklar, inwieweit Verwandten und Freunden, die
unheilbar Kranken aktive Sterbehilfe ermöglichen, eine Strafverfolgung drohe. Obwohl
mehr als 100 todkranke Briten in den vergangenen zehn Jahren ihr Leben in ausländischen
Kliniken beendet haben, ist niemand strafrechtlich für eine Sterbehilfe verfolgt worden.
Beihilfe zum Selbstmord bleibe auch mit den neuen Richtlinien verboten, stellte Starmer
den Berichten zufolge klar. Es gehe darum, aufzulisten, welche Umstände wahrscheinlich
zu einer Strafverfolgung führten. Ein Aspekt sei die Frage, ob der Sterbehelfer von
dem Tod profitiere. Auch müsse zwischen „Beihilfe“ und „Ermutigung“ zum Selbstmord
unterschieden werden.