Im Kanton Luzern haben neben der Islamischen Gemeinde Luzern jetzt auch die serbisch-orthodoxe
Kirche und die tamilisch-hinduistische Gemeinde Interesse an einer öffentlich-rechtlichen
Anerkennung angemeldet. Das meldet die katholische Nachrichtenagentur kipa. Die neue
Kantonsverfassung sieht die Möglichkeit vor, auch nicht-christliche Religionsgemeinschaften
als Landeskirchen anzuerkennen. Diese bekämen damit die gleichen Rechte wie die römisch-katholische,
die evangelisch-reformierte und die christkatholische Kirche, darunter das Recht,
Kirchensteuern zu erheben. Die muslimische Glaubensgemeinschaft hat bereits 2003 erste
Verhandlungen mit dem Kanton aufgenommen. Diese wurden jedoch dann wegen der laufenden
Verfassungsrevision ausgesetzt.