Scientology entgeht offenbar einer von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflösung.
Eine Gesetzesänderung vom Mai untersage es Richtern, Sekten bei einem Schuldspruch
in Betrugsverfahren aufzulösen, teilte die Arbeitsgruppe zu Sekten des Innenministeriums
mit. Damit könne die in dem Prozess von der Staatsanwaltschaft verlangte Auflösung
von Scientology nicht mehr durchgesetzt werden. Der Anwalt der Zivilkläger in dem
Verfahren zeigte sich „schockiert“. Es gebe keinerlei Rechtfertigung für die Gesetzesänderung,
die „heimlich und mit sofortiger Wirkung“ erfolgt sei. Justizministerin Michele Alliot-Marie
räumte ein, dass es sich um einen „sachlichen Irrtum“ handle, der „so schnell wie
möglich korrigiert“ werden müsse. - Scientology steht in Frankreich seit Ende Mai
wegen „organisierten gemeinschaftlichen Betruges“ vor Gericht. Der Organisation wird
vorgeworfen, Anhänger psychisch unter Druck gesetzt zu haben, um sich an ihnen zu
bereichern. Scientology weist die Vorwürfe zurück. (afp/apic 15.09.2009 bp)