Für das Tragen einer Hose soll eine sudanesische Journalistin Bußgeld zahlen. Das
örtliche Gericht hat die Journalistin an diesem Montag zu einer Strafe von umgerechnet
140 Euro verurteilt. Ursprünglich war für die Frau die Auspeitschung vorgesehen. Menschenrechtsorganisationen
kritiseren das Urteil scharf. Das sudanesische Recht ahndet das Tragen „unmoralischer
Kleidung“ mit Haft, Peitschenhieben und Bußgeld. Dies sei "ein barbarischer Anachronismus"
und verstoße eklatant gegen die Menschenrechtsstandards der Vereinten Nationen, so
die IGFM. Der Organisation zufolge sah das sudanesische Gericht nur aufgrund des internationalen
Drucks von der Auspeitschung ab. Die Journalistin weigerte sich, das Bußgeld von 140
Euro zu zahlen. Sie möchte beweisen, dass Strafen für hosentragende Frauen nicht mit
der Scharia vereinbar sind. (pm 08.09.2009 is)