Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat die Freiwilligkeit von Patientenverfügungen
betont. Kein Krankenhaus, keine Alten- und Pflegeeinrichtung dürfe verlangen, dass
Patienten eine solche Verfügung vorlegen müssten, sagte Zypries bei der Vorstellung
eines Vorsorge-Ordners zu Patientenverfügungen der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Zudem
verwies die Ministerin auf die am Dienstag in Kraft tretende Gesetzesnovelle, in der
dies ausdrücklich festgeschrieben sei, um Druck auf Patienten zu verhindern. Die neue
gesetzliche Regelung legt Wert auf das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und macht
Patientenverfügungen ohne Einschränkung – also unabhängig von Art und Stadium der
Erkrankung – verbindlich. Eine vorherige Beratung ist nicht vorgeschrieben. Mit Patientenverfügungen
können Menschen vorab festlegen, wie sie im Fall von schwerer Erkrankung und Nichteinwilligungsfähigkeit
behandelt werden wollen.