Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg über die Wirksamkeit eines
Kirchenaustritts legt die Erzdiözese Freiburg Berufung ein. Nach gründlicher Prüfung
habe man sich dazu entschlossen, die schwierige Rechtslage in der nächsten Instanz
vor dem Verwaltungsgerichtshof entscheiden zu lassen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das Erzbistum hält den erklärten Kirchenaustritt weiterhin für unwirksam. Das Verwaltungsgericht
Freiburg hat in einem Urteil den Kirchenaustritt eines Katholiken für rechtmäßig erachtet,
der beim Standesamt seinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche mit dem Zusatz
„Körperschaft des öffentlichen Rechts“ erklärt hatte. Eine Aufspaltung der Kirche
in öffentlich-rechtliche Körperschaft einerseits und Glaubensgemeinschaft andererseits
sei jedoch nicht möglich, so die Erzdiözese.