Vatikan/Brasilien: Abkommen ist verfassungskonform
Die katholische Kirche werde gegenüber anderen Religionsgemeinschaften nicht privilegiert.
Das hat die brasilianische Bischofskonferenz des Landes in einem Schreiben betont.
Zwischen dem Heiligen Stuhl und Brasilien wurde kürzlich ein Abkommen getroffen über
den Status der Kirche in dem lateinamerikanischen Land. Diese Vereinbarung verletze
die brasilianische Verfassung nicht, so die Bischöfe weiter. Vielmehr konsolidiere
das Abkommen eine schon immer bestehende Beziehung. Auch eröffne es anderen Religionen
im Land neue Perspektiven, entgegneten die Bischöfe auf Kritik an der Übereinkunft.
Parlamentsvertreter hatten die Abmachung vom 13. November 2008 am letzten Mittwoch
unterzeichnet. Damit war der erste Schritt für ein Inkrafttreten des Bündnisses getan
worden. Nun müssen noch die anderen zuständigen Kommissionen des brasilianischen Parlamentes
zustimmen. Die Regelung erkennt die Kirche als juristische Person an und garantiert
ihr damit die volle Ausübung ihrer apostolischen und pastoralen Mission. Das Staat-Kirchen-Verhältnis
in Brasilien war bisher lediglich durch ein Statut geregelt, das aus dem Jahr 1890
stammte.