Das katholische Hilfswerk
Missio sorgt sich über die neue Flüchtlingswelle im Osten der Demokratischen Republik
Kongo. Mitte Juli ist eine gemeinsame Operation von UNO-Truppen mit der kongolesischen
Armee gestartet, um die verbliebenen Hutu-Rebellen unschädlich zu machen. Doch diese
rächen sich für jede erfolgreiche Attacke der staatlichen Aktion gnadenlos an der
Zivilbevölkerung - mit Morden, Verstümmelungen, Plünderungen und Vergewaltigungen.
Ergebnis: Weitere 35.000 Menschen sind im Ostkongo auf der Flucht.
Die meisten
der Hutu-Rebellen sind bereits nach dem Völkermord im benachbarten Ruanda vor 15 Jahren
in den Kongo gekommen. Dort lässt das Fehlen einer staatlichen Autorität den Gewalttaten
der Hutus freie Bahn, erklärt Matthias Vogt von Missio Aachen.
„Es geht
einmal darum, dass die tatsächlichen Völkermörder nicht in ihre Heimat Ruanda zurück
können, weil ihnen dort gerichtliche Verfolgung mit schweren Strafen droht. Inzwischen
geht es aber auch um die Finanzierung der eigenen Organisation. Denn im Ostkongo liegen
zahlreiche Bodenschätze, und die Kämpfe im Moment gehen hauptsächlich um Walikale,
wo große Minen sind, und um Shabunda, eine Goldgräberstadt westlich der Provinzhauptstadt
Bukavu, sodass es hier um Zugang zu Bodenschätzen und um die Finanzierung der eigenen
Truppen und deren politische Organisation geht.“
Mehrere Kirchenvertreter
im Kongo haben jüngst die Festnahme von Hutu-Rebellenführern gefordert, die unbehelligt
in Deutschland und Frankreich leben. Matthias Vogt ist skeptisch, ob eine solche Forderung
realistisch ist:
„Es ist richtig, dass in Deutschland seit vielen Jahren
der politische Führer des FDLR, dieser Hutu-Rebellen, Ignace Murwanashyaka, lebt und
von dort aus auch wirken kann. Es hat vor einigen Jahren schon einmal den Versuch
gegeben, ihn festzunehmen, allerdings ist das vor Gericht gescheitert. Die Beweise
hatten nicht ausgereicht, diese Person in Deutschland zu verfolgen, sodass ich es
für sehr schwer halte, hier einen zweiten Versuch zu starten. Es wäre zwar der Mühe
wert, ob der Versuch allerdings von Erfolg gekrönt sein würde, weiß ich nicht; da
steht sich manchmal der Rechtsstaat selber im Weg, da hier in Deutschland einfach
die Beweise fehlen, die dann zu einer Verurteilung führen könnten.“ (rv 27.07.2009
gs)