Das irische Abtreibungsgesetz steht im Dezember beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
auf dem Prüfstand. Die Entscheidung hat u.a. im Blick auf die Vereinbarungen der EU
im Rahmen des Lissabon-Vertrags Bedeutung. Denn die EU hatte Irland jüngst im Streit
um den Vertrag von Lissabon zugesichert, keine Regelungen zu erlassen, die das strenge
Abtreibungsverbot des Landes in Frage stellen könnten. Die Verhandlung vor einer Großen
Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes sei für den 9. Dezember angesetzt.
Das erklärte ein Sprecher des Straßburger Gerichts am Montag. In Irland ist Abtreibung
verboten. Seit einer Verfassungsänderung von 1992 dürfen Frauen allerdings für eine
Abtreibung in andere Staaten reisen. Zudem dürfen im Land Informationen über Möglichkeiten
legalen Schwangerschaftsabbruchs außerhalb Irlands verbreitet werden. Abtreibungen
bei Gefahr für das Leben der Mutter sind nach höchstrichterlichen Entscheidungen ebenfalls
zulässig. – Klägerinnen vor dem Menschenrechtsgerichtshof sind zwei irische Frauen
und eine in Irland lebende Litauerin. Eine von ihnen macht geltend, die nicht eindeutigen
Regelungen über die Zulässigkeit einer Abtreibung bei Gefahr für das Leben der Mutter
verstießen gegen ihr Recht auf Leben.