2009-07-21 13:57:45

EU/Irland: Abtreibungsgesetz auf dem Prüfstand


Das irische Abtreibungsgesetz steht im Dezember beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof auf dem Prüfstand. Die Entscheidung hat u.a. im Blick auf die Vereinbarungen der EU im Rahmen des Lissabon-Vertrags Bedeutung. Denn die EU hatte Irland jüngst im Streit um den Vertrag von Lissabon zugesichert, keine Regelungen zu erlassen, die das strenge Abtreibungsverbot des Landes in Frage stellen könnten. Die Verhandlung vor einer Großen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes sei für den 9. Dezember angesetzt. Das erklärte ein Sprecher des Straßburger Gerichts am Montag. In Irland ist Abtreibung verboten. Seit einer Verfassungsänderung von 1992 dürfen Frauen allerdings für eine Abtreibung in andere Staaten reisen. Zudem dürfen im Land Informationen über Möglichkeiten legalen Schwangerschaftsabbruchs außerhalb Irlands verbreitet werden. Abtreibungen bei Gefahr für das Leben der Mutter sind nach höchstrichterlichen Entscheidungen ebenfalls zulässig. – Klägerinnen vor dem Menschenrechtsgerichtshof sind zwei irische Frauen und eine in Irland lebende Litauerin. Eine von ihnen macht geltend, die nicht eindeutigen Regelungen über die Zulässigkeit einer Abtreibung bei Gefahr für das Leben der Mutter verstießen gegen ihr Recht auf Leben.

(kap 21.07.2009 mg)







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