Die Bioethikkommission
der Schweizer Bischofskonferenz kritisiert die Vereinbarung der Zürcher Staatsanwaltschaft
mit der Suizidhilfeorganisation „Exit“. Die Regelung soll am 15. September in Kraft
treten und bestimmt „die einzuhaltenden Abläufe“, das „zu verwendende Sterbemittel“
sowie „Organisation und Offenlegung der finanziellen Belange“, so die Organisation.
Der Präsident der bischöflichen Bioethikkommission und Arzt Urs Kayser glaubt, dass
es sich bei dem Abkommen um eine „politische Botschaft“ der Suizidhilfeorganisationen
handelt.
„Ich sehe in der Vereinbarung der Zürcher Staatsanwaltschaft mit
der Suizidhilfeorganisation Exit nur ein Druckmittel, um eine nationale gesetzliche
Regelung und damit eine staatliche Anerkennung von Suizidhilfeorganisationen durchzusetzen.
Eigentlich ist es klar, was diese Organisationen machen. Sie nützen einfach eine Gesetzeslücke
aus. Doch gesetzliche Schranken, wie sie zur Diskussion stehen und in der Vereinbarung
formuliert sind, sind gefährlich, weil sie eine komplizierte Bürokratisierung auslösen
und vor allem die gefährliche Praxis dieser Organisationen auch legitimiert.“
Der
Bioethiker befürchtet, dass es sich bei der Vereinbarung um den ersten Schritt in
eine falsche Richtung handeln könnte.
„Es besteht die Gefahr, dass organisierte
Beihilfe zum Suizid eine Eintrittspforte zur so genannten aktiven Sterbehilfe wird.
Das bedeutet: Tötung auf Verlangen. Die Grenzen zwischen Begleitung für Sterbende
und Suizidhilfe sind heute sehr dünn. Die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz
setzt sich stattdessen dafür ein, dass die Palliativmedizin gefördert wird. Wir haben
dazu im vergangenen Jahr eine Tagung organisiert.“
Auch mehrere Schweizer
Rechtsgelehrte kritisieren die Übereinkunft zur Suizidbeihilfe im Kanton Zürich. Der
Staatsrechtler Rainer Schweizer von der Universität St. Gallen hält den Vertrag schlicht
für „nicht zulässig“. So binde sich der Staatsanwalt bei künftigen Strafuntersuchungen
die Hände, erklärte Schweizer gegenüber der „Neuen Zürcher Zeitung“.