2009-07-15 15:30:42

Schweiz: „Suizidhilfeorganisationen nützen Gesetzeslücke aus“


RealAudioMP3 Die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz kritisiert die Vereinbarung der Zürcher Staatsanwaltschaft mit der Suizidhilfeorganisation „Exit“. Die Regelung soll am 15. September in Kraft treten und bestimmt „die einzuhaltenden Abläufe“, das „zu verwendende Sterbemittel“ sowie „Organisation und Offenlegung der finanziellen Belange“, so die Organisation. Der Präsident der bischöflichen Bioethikkommission und Arzt Urs Kayser glaubt, dass es sich bei dem Abkommen um eine „politische Botschaft“ der Suizidhilfeorganisationen handelt.

„Ich sehe in der Vereinbarung der Zürcher Staatsanwaltschaft mit der Suizidhilfeorganisation Exit nur ein Druckmittel, um eine nationale gesetzliche Regelung und damit eine staatliche Anerkennung von Suizidhilfeorganisationen durchzusetzen. Eigentlich ist es klar, was diese Organisationen machen. Sie nützen einfach eine Gesetzeslücke aus. Doch gesetzliche Schranken, wie sie zur Diskussion stehen und in der Vereinbarung formuliert sind, sind gefährlich, weil sie eine komplizierte Bürokratisierung auslösen und vor allem die gefährliche Praxis dieser Organisationen auch legitimiert.“

Der Bioethiker befürchtet, dass es sich bei der Vereinbarung um den ersten Schritt in eine falsche Richtung handeln könnte.

„Es besteht die Gefahr, dass organisierte Beihilfe zum Suizid eine Eintrittspforte zur so genannten aktiven Sterbehilfe wird. Das bedeutet: Tötung auf Verlangen. Die Grenzen zwischen Begleitung für Sterbende und Suizidhilfe sind heute sehr dünn. Die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz setzt sich stattdessen dafür ein, dass die Palliativmedizin gefördert wird. Wir haben dazu im vergangenen Jahr eine Tagung organisiert.“

Auch mehrere Schweizer Rechtsgelehrte kritisieren die Übereinkunft zur Suizidbeihilfe im Kanton Zürich. Der Staatsrechtler Rainer Schweizer von der Universität St. Gallen hält den Vertrag schlicht für „nicht zulässig“. So binde sich der Staatsanwalt bei künftigen Strafuntersuchungen die Hände, erklärte Schweizer gegenüber der „Neuen Zürcher Zeitung“.

(rv/nzz 15.07.2009 mg)








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