2009-06-25 14:48:53

Spanien: Abtreibungsgesetz verfassungswidrig


Das von der sozialistischen Regierung geplante Abtreibungsgesetz ist verfassungswidrig. Das erklärte jetzt der Rechtsausschuss der spanischen Generalstaatsanwaltschaft. Dessen Urteil ist allerdings nur beratend und nicht rechtlich bindend. Laut spanischer Verfassung sei der Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet. Eine Legalisierung der Abtreibung sei daher nicht konform. – Der von der katholischen Kirche seit Monaten scharf kritisierte Gesetzentwurf sieht vor, die bisher geltende Indikationslösung durch eine Fristenregelung zu ersetzen. Abtreibungen sollen bis zur 14. Schwangerschaftswoche straffrei sein. Zudem sollen Minderjährige ab 16 Jahren eine Abtreibung ohne Einverständnis ihrer Eltern vornehmen lassen dürfen. Bei Missbildung des Fötus sowie bei Gefährdung der physischen oder psychischen Gesundheit der werdenden Mutter sollen Abtreibungen noch bis zur 22. Woche erlaubt sein. Bisher sind Abtreibungen in Spanien bei drei Ausnahmen grundsätzlich verboten. Der Entwurf war vor einem Monat vom Kabinett verabschiedet worden und muss nun vom Abgeordnetenhaus gebilligt werden. Das wird sehr wahrscheinlich erst im Herbst der Fall sein. Einen genauen Termin für die Abstimmung gibt es noch nicht. Unterdessen planen Abtreibungsgegner für den Herbst mit Unterstützung der Kirche weitere Großdemonstrationen gegen die Reform.

(kap 25.06.2009 bp)







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