2009-06-23 15:30:01

D/Vatikan: Vor zehn Jahren


RealAudioMP3 Vor genau zehn Jahren erklärte der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehman, dass die Kirche sich voll und ganz für den Lebensschutz einsetze. Erinnern wir uns: 1995 war in Deutschland nach langer Debatte das Abtreibungsrecht geändert worden. Seitdem müssen sich Frauen, die straffrei abtreiben wollen, in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten in einer anerkannten Stelle beraten lassen und dies über einen Schein nachweisen. Für die katholische Kirche bedeutete dies eine schwierige Entscheidung, denn es gab katholische Beratungsstellen, die Scheine aushändigten. Der Papst reagierte. Im Januar 1998 schrieb Johannes Paul II. an die deutschen Bischöfe, sie sollten ihre Hilfe für schwangere Frauen fortführen. Gleichzeitig sagte der Papst in klarer Weise, dass in den kirchlichen Beratungsstellen keine Bescheinigung mehr ausgestellt werden dürfe.
Abtreibung werde oft zur Quelle schweren Leidens für die Betroffen, sagte auch Papst Benedikt vor etwa einem Jahr den Teilnehmern eines Kongresses des Päpstlichen Instituts Johannes Paul II.:

Das ethische Urteil der Kirche über Scheidung und Abtreibung ist klar und uns allen bekannt: Es handelt sich jeweils um eine schwere Schuld, die die Würde der menschlichen Person schädigt und Gott selbst beleidigt. Und doch hat die Kirche immer die konkrete Person vor Augen. Besonders die schwächere und unschuldige, die Opfer von Ungerechtigkeit und Sünde wird, und auch alle jene Männer und Frauen, die, indem sie solche Akte begingen, sich mit Schuld befleckt und innere Wunden zugezogen haben, die aber den Frieden und die Möglichkeit einer Heilung suchen. Diesen Personen gegenüber hat die Kirche die primäre Pflicht, ihnen mit Liebe und Einfühlung beizustehen, mit Fürsorge und mütterlicher Aufmerksamkeit, um die barmherzige Nähe Gottes in Jesus Christus zu verkünden.“

(rv 23.06.2009 mg)








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