2009-06-22 16:28:54

D: Gleichstellung von Moslems - aber welcher?


RealAudioMP3 Soll der deutsche Staat den Islam mit den christlichen Kirchen gleichstellen? Bei manch einem Bürger regen sich da Widerstände. Dabei ist es eine Forderung des Grundgesetzes, dass der Staat, der in Deutschland religionsneutral ist, alle Religionsgemeinschaften gleich behandelt. Das Problem liegt woanders, erklärt der Theologe und Islamwissenschaftler Peter Hünseler – er ist Leiter der CIBEDO, der Christlich-Islamischen Begegnungsstelle der deutschen Bischofskonferenz. Das deutsche Staats-Kirchen-Recht besagt nämlich, dass der Staat nur solche Glaubensgemeinschaften anerkennt, die eine gewisse Organisationsform aufweisen.

„Nehmen wir die Katholische Kirche. Sie hat eine Organisationsstruktur, man wird Mitglied der Kirche durch die Taufe, dies ist ein freiwilliger Akt, der ja bei der Heiligen Kommunion noch mal von dem Täufling wiederholt wird. Der sagt: Jawohl, ich will Mitglied in dieser Kirche sein. Und damit erkennt er die Kirchenstrukturen an. Und er erkennt an, dass in dieser Kirche ein Lehramt gibt, was verbindlich die Glaubensinhalte darstellt - auch gegenüber dem Staat. Und genau diese Verfasstheit gibt es im Islam nicht. Der Islam ist bekanntlich die freie Gemeinschaft der Gläubigen ohne irgendeine Organisationsform. Und vor allen Dingen: ohne ein Lehramt. Und hier liegt das Problem.“

Innenminister Schäuble glaubt, dass sich die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religionen (Ditib) in Richtung einer solchen Religionsgemeinschaft entwickeln könnte. Da wird die Organisation aber noch einen „sehr weiten Weg“ zurückzulegen haben, gibt Hünseler zu bedenken. Ein Plus sei „die moderate und positive Haltung der Ditib zum deutschen Staat und zu den gemeinsamen Werten“. Andererseits sei die Organisation ein diplomatischer Ableger der Religionsbehörde in der Türkei - ein Ministerium könne aber keine Religionsgemeinschaft sein, so Peter Hünseler im Interview des Kölner Domradio.
(domradio 22.06.2009 gs)








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