Eine rechtliche Gleichstellung der muslimischen Gemeinschaften mit den Kirchen ist
wünschenswert. Dafür plädiert der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater
Hans Langendörfer. Dazu brauche es aber „noch eine Reihe notwendiger Klärungen für
die islamischen Gemeinschaften, die sich auf diesen Weg begeben wollen“. Das erklärte
er in der in Berlin erscheinenden „tageszeitung“. Langendörfer nannte als einige der
notwendigen Elemente einer Religionsgemeinschaft eine geordnete Mitgliedschaft, religiöse
Auskunftsfähigkeit und die organisatorische Verbundenheit der Angehörigen der Gemeinschaft.
Diesbezüglich werde von den muslimischen Gemeinschaften noch einiges verlangt. Auf
jeden Fall sei der Status einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ jedoch kein
Exklusivrecht der Kirchen. – Der frühere bayerische Ministerpräsident und Innenminister
Günther Beckstein (CSU) wandte sich hingegen in der „taz“ gegen eine Gleichstellung.
Der Islam sei in seiner Struktur, seinem Selbstverständnis, seinem Verhältnis zur
Staatlichkeit und bei Menschenrechten und Demokratie „weit vom Christentum entfernt“,
so der Politiker. Am Donnerstag kommt in Berlin die Deutsche Islamkonferenz zu ihrer
vierten Plenumssitzung zusammen. Bei der 2006 von Bundesinnenminister Wolfgang Schäube
(CDU) einberufenen Konferenz geht es wesentlich auch um die Rechtsstellung des Islam
in Deutschland im Zusammenhang mit Themen wie dem Religionsunterricht und der Imam-Ausbildung
an deutschen Hochschulen.