2009-06-20 15:43:12

D: Gleichstellung von Kirchen und Islam-Gemeinden


Eine rechtliche Gleichstellung der muslimischen Gemeinschaften mit den Kirchen ist wünschenswert. Dafür plädiert der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer. Dazu brauche es aber „noch eine Reihe notwendiger Klärungen für die islamischen Gemeinschaften, die sich auf diesen Weg begeben wollen“. Das erklärte er in der in Berlin erscheinenden „tageszeitung“. Langendörfer nannte als einige der notwendigen Elemente einer Religionsgemeinschaft eine geordnete Mitgliedschaft, religiöse Auskunftsfähigkeit und die organisatorische Verbundenheit der Angehörigen der Gemeinschaft. Diesbezüglich werde von den muslimischen Gemeinschaften noch einiges verlangt. Auf jeden Fall sei der Status einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ jedoch kein Exklusivrecht der Kirchen. – Der frühere bayerische Ministerpräsident und Innenminister Günther Beckstein (CSU) wandte sich hingegen in der „taz“ gegen eine Gleichstellung. Der Islam sei in seiner Struktur, seinem Selbstverständnis, seinem Verhältnis zur Staatlichkeit und bei Menschenrechten und Demokratie „weit vom Christentum entfernt“, so der Politiker. Am Donnerstag kommt in Berlin die Deutsche Islamkonferenz zu ihrer vierten Plenumssitzung zusammen. Bei der 2006 von Bundesinnenminister Wolfgang Schäube (CDU) einberufenen Konferenz geht es wesentlich auch um die Rechtsstellung des Islam in Deutschland im Zusammenhang mit Themen wie dem Religionsunterricht und der Imam-Ausbildung an deutschen Hochschulen.

(kna 20.06.2009 pr)







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